AML-Richtlinie

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Verantwortliche Stelle: win2day casino
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1. Anwendungsbereich

Diese Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche („AML-Richtlinie“) gilt für alle Transaktionen und Dienstleistungen, die von win2day casino („wir“, „uns“ oder „das Unternehmen“) über die Website win2dayat.com angeboten werden, einschließlich der Kontoeröffnung, Spielaktivitäten, finanziellen Transaktionen und anderer Interaktionen mit Nutzern.

Diese Richtlinie wurde in Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“), der EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD), den nationalen Gesetzen Österreichs und den Anforderungen der Aufsichtsbehörden entwickelt.

2. Ziele der Politik

  • Verhinderung der Nutzung der Plattform für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  • Einhaltung der geltenden Gesetze und regulatorischen Anforderungen.
  • Schutz des Rufs und der Integrität des Unternehmens.

3. KYC-Verfahren

Alle Kunden durchlaufen ein „Know Your Customer“-Verfahren (KYC) bei der Registrierung und/oder beim Erreichen bestimmter Transaktionsschwellen. Dies umfasst:

  • Identitätsprüfung: gültiger Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.
  • Adressbestätigung: Strom-, Gas- oder Wasserrechnung, Kontoauszug (nicht älter als 3 Monate).
  • Überprüfung der Herkunft der Mittel und gegebenenfalls des Vermögens.

4. Transaktionsüberwachung

Alle Transaktionen werden kontinuierlich mit automatisierten Systemen zur Erkennung verdächtiger Aktivitäten überwacht, wie z.B.:

  • Ungewöhnlich große oder häufige Transaktionen.
  • Einzahlungen und Abhebungen ohne Spielbeteiligung.
  • Nutzung verschiedener Konten durch eine Person.

5. Meldung verdächtiger Transaktionen

Jede verdächtige Aktivität wird sofort aufgezeichnet und gegebenenfalls den zuständigen Behörden (z.B. der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) oder der österreichischen Geldwäsche-Meldestelle) gemeldet.

6. Schulung der Mitarbeiter

Alle Mitarbeiter, die mit Kunden oder Finanztransaktionen zu tun haben, nehmen regelmäßig an Schulungen zu AML/KYC-Themen teil und aktualisieren ihr Wissen mindestens einmal jährlich.

7. Aufzeichnungspflicht

Alle KYC-Daten und Transaktionsaufzeichnungen werden mindestens 5 Jahre nach Beendigung der Kundenbeziehung gemäß den österreichischen und europäischen Rechtsvorschriften aufbewahrt.

8. Sanktionslistenprüfung

Vor der Kontoaktivierung und bei bedeutenden Transaktionen wird der Kunde gegen internationale und nationale Sanktionslisten geprüft (einschließlich EU-, UN- und OFAC-Listen).

9. Risikobewertung

Das Unternehmen führt regelmäßig AML/CTF-Risikobewertungen unter Berücksichtigung der geografischen Herkunft der Kunden, der Produkttypen, des Transaktionsvolumens und anderer Faktoren durch. Die Kontrollmaßnahmen werden an das Risikoniveau angepasst.

10. AML-Compliance-Beauftragter

Ein verantwortlicher AML-Compliance-Beauftragter wurde benannt, der für die Umsetzung, Überwachung und Aktualisierung dieser Richtlinie zuständig ist.

11. Überprüfung der Politik

Diese Richtlinie wird mindestens einmal jährlich oder bei Änderungen der gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen überprüft.

12. Kontaktinformationen

Diese Seite dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

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